Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung untersucht das Ausmaß der Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten durch eine konkrete Planungsmaßnahme. Artenschutzprüfungen sind seit der Novelle des Bundesnatur-schutzgesetzes für alle mittelgroßen und größeren Bauvorhaben Standard.